Wenn ein Arzt Fehler bei einer Behandlung, insbesondere bei einer Operation, gemacht hat, ist dieser in der Regel regresspflichtig bzwschadensersatzpflichtig. Sie benötigen dann einen Anwalt, der die Patientenanwaltschaft für sie übernimmt und vor Gericht bzw. gegenüber dem Arzt ihre Rechte geltend macht. |
Mithilfe einer Patientenanwaltschaft vertritt ein Fachanwalt sie bei einem Kunstfehler, wie er zum Beispiel häufig bei Geburten entsteht. Mit einem Kunstfehler wird beschrieben, dass ein Mediziner einen Fehler bewusst oder fahrlässig begangen hat. In diesem Fall ist der Arzt bzw. die Klinik, bei der der Arzt beschäftigt ist, schadensersatzpflichtig. Vor einem Prozess sollte aber immer rechtlicher Beistand eingeholt werden, da derartige Prozesse sehr langwierig und vor allem teuer sind. |
Bei schwierigen Fällen, die vor Gericht verhandelt werden müssen, zum Beispiel vor dem Landgericht, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sie sich anhand eines Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein Rechtsberater rechnet nach der Gebührenverordnung ab, es kann allerdings in Einzelfällen vorkommen, dass der Rechtsberater mit dem Kunden weitere Sondervereinbarungen trifft. Ein Fachanwalt für Medizinrecht muss absolut beauftragt werden, wenn sie von Seiten ihren Arzt einen Kunstfehler festgestellt haben und diesen regresspflichtig machen möchten. |
Behandlungsfehler AnspruchsgrundlageFachanwalt für Menschen, die durch Ärztepfusch zu Schaden gekommen sind. Kompetent und Erfolgreich. Patientenanwaltschaft |
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