Auch wenn Ärzte bzw. Klinikpersonal auch nur Menschen sind sollte man einen möglichen Behandlungsfehler hinsichtlich Schadensersatzansprüche und Regressansprüche immer durch einen Fachanwalt anzeigen lassen. In der Regel müssen hierfür umfangreiche Gutachten erstellt werden, wobei ihr Anwalt sowie die beklagte Seite meist entsprechende Gegengutachten anfertigen lassen, sodass ein möglicher Rechtsstreit sehr langwierig und teuer wird. |
Sofern Sie Ihrem Arzt einen Behandlungsfehler nachweisen können haben Sie die Möglichkeit, sich durch einen Fachanwalt für Medizinrecht vertreten zu lassen. Dieser wird zuerst den Arzt auffordern, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen und entsprechende Regressforderungen beanspruchen. Wenn kein Vergleich zu dem Arzt zustande kommt bzw. er dessen Fehler nicht einsehen will, bleibt der Weg zu einem ordentlichen Gericht. |
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