Wenn ein Arzt einen Kunstfehler begangen hat ist dieser in der Regel schadensersatzpflichtig. Allerdings muss der Patient den Fehler entsprechend nachweisen, was zum einen anhand der Krankenakte geschieht und zum anderen anhand von Gutachten. Ein Anwalt, der sich auf Medizin spezialisiert hat, wird eine erste Einschätzung vornehmen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. |
Beim Kunstfehler muss der Kläger bzw. der Patienten vor Gericht beweisen, dass die Klinik bzw. der behandelnde Arzt tatsächlich einen entsprechenden medizinischen Fehler gemacht hat. Der Anwalt, der sich auf Medizin spezialisiert hat, wird entsprechende Gutachten beauftragen. Um Kosten zu sparen und das Risiko einer Niederlage vor Gericht zu mindern, wird allerdings immer vorher versuchen, mit dem Beklagten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. |
Bei schwierigen Fällen, die vor Gericht verhandelt werden müssen, zum Beispiel vor dem Landgericht, ist es rechtlich vorgeschrieben, dass sie sich via einem Rechtsberater vertreten lassen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht muss komme was wolle beauftragt werden, wenn sie mittels ihres Arztes einen Kunstfehler festgestellt haben und diesen regresspflichtig machen wollen. Bei einem Kunstfehler mithilfe eines Arztes wird der Advokat für Medizinrecht neben den üblichen Regressansprüchen gleichwohl probieren, ob unter Umständen genauso strafrechtliche Bestandteilen vorliegen. |
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