Hat ihr behandelnder Arzt einen Kunstfehler begangen haben Sie selbstverständlich Recht auf Schadensersatz. Je nachdem wie schwer der Fehler ist bzw. je nachdem wie schwer die Folgeschäden sind, kommen auf den Arzt bzw. das Krankenhaus und dessen Träger erhebliche Kosten zu. Da Mediziner dazu neigen, jegliche Fehler von sich zu weisen, muss oftmals Klage vor einem Gericht eingereicht werden. |
Wenn Sie vor Gericht Klage wegen einem Kunstfehler einreichen, sollten Sie dies unbedingt mit einem Fachanwalt für Medizinrecht machen, da nur dieser aufgrund seiner Erfahrung und Reputation einschätzen kann, ob eine Klage auch wirklich Aussicht auf Erfolg hat. In jedem Fall ist ein außergerichtlicher Vergleich einer Gerichtsverhandlung vorzuziehen, da dadurch weniger Kosten entstehen und das Risiko einer Klage vermieden werden kann. |
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