Hat ihr behandelnder Arzt einen Kunstfehler begangen haben Sie selbstverständlich Recht auf Schadensersatz. Je nachdem wie schwer der Fehler ist bzw. je nachdem wie schwer die Folgeschäden sind, kommen auf den Arzt bzw. das Krankenhaus und dessen Träger erhebliche Kosten zu. Da Mediziner dazu neigen, jegliche Fehler von sich zu weisen, muss oftmals Klage vor einem Gericht eingereicht werden. |
Wenn Sie vor Gericht Klage wegen einem Kunstfehler einreichen, sollten Sie dies unbedingt mit einem Fachanwalt für Medizinrecht machen, da nur dieser aufgrund seiner Erfahrung und Reputation einschätzen kann, ob eine Klage auch wirklich Aussicht auf Erfolg hat. In jedem Fall ist ein außergerichtlicher Vergleich einer Gerichtsverhandlung vorzuziehen, da dadurch weniger Kosten entstehen und das Risiko einer Klage vermieden werden kann. |
Wenn ihr Arzt einen Irrtum gemacht hat und sie dies gleichfalls belegen können, sollten Sie einleitend versuchen sich mit dem Arzt oder der Klinik außergerichtlich zu einigen. Ein Advokat rechnet nach der Gebührenverordnung ab, es kann trotz alledem in Einzelfällen vorkommen, dass der Advokat mit dem Adressaten weitere Sondervereinbarungen trifft. Nicht allein vor Gericht stattdessen genauso innerhalb einer außergerichtlichen Einigung ist es fortwährend ratsam sich vonseiten einen Rechtsberater vertreten zu lassen, der sich auf dem passenden Fachgebiet akzeptabel auskennt. |
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