Wenn ein Krankenhaus bzw. eine Klinik bei der Geburt eines Kindes gravierende Fehler begeht, spricht man von einem sogenannten Geburtsschaden. Aus diesem heraus resultiert eine Anspruchsgrundlage, wie Ihnen Ihr Fachanwalt für Medizinrecht genauestens darlegen wird. Derartige Ansprüche sind dann direkt an den Arzt bzw. das Krankenhaus zu richten und notfalls gerichtlich geltend zu machen. |
Wenn Sie aufgrund von einem Geburtsschaden eine Anspruchsgrundlage haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich von einem Spezialisten vertreten lassen, der sie nicht nur vor Gericht sondern auch bei einem möglichen außergerichtlichen Vergleich bestens beraten kann. Da die Rechtsgrundlage meist sehr kompliziert ist und sie als Geschädigter nicht über ausreichende medizinische Kenntnisse sowie juristische Kenntnisse verfügen, ist die Beauftragung eines Fachanwaltes unerlässlich. |
Ein optimaler Rechtsberater bietet Ihnen anfangs ein Beratungsgespräch in seiner Kanzlei an, dass überwiegend kostenlos ist oder alles einschließend abgerechnet wird. Wenn ihr Arzt einen Fehlleistungen gemacht hat und sie dies ebenso belegen können, sollten Sie am Anfang versuchen sich mit dem Arzt oder der Klinik außergerichtlich zu wenigen. Ein Rechtsanwalt rechnet nach der Gebührenverordnung ab, es kann trotz alledem in Einzelfällen vorkommen, dass der Rechtsvertreter mit dem Mandanten zusätzliche Sondervereinbarungen trifft. |
Behandlungsfehler AnsprücheFachanwalt für Menschen, die durch Ärztepfusch zu Schaden gekommen sind. Kompetent und Erfolgreich. Geburtsschaden Anspruchsgrundlage |
Weitere Blogbeiträge zum Thema: