Wenn ihr Kind bei der Geburt einen Geburtsschaden erlitten hat und sie nachweisen können, dass es sich hierbei um einen Fehler des behandelnden Arztes bzw. des Klinikpersonals handelt, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt konsultieren, der Ihnen die Möglichkeiten hinsichtlich der Schadensersatzforderungen genauestens aufzeigt. Er wird sie sowohl gegenüber der Gegenseite als auch vor Gericht entsprechend vertreten. |
Wenn ihr Kind durch einen Fehler des Arztes einen Geburtsschaden erlitten hat geht es nicht nur um finanzielle Forderungen gegen den Arzt sondern auch um Schmerzensgeld, da gerade bei Kindsgeburten das Leiden natürlich sehr groß ist. Ein Fachanwalt für Arztrecht bzw. Medizinrecht wird sie entsprechend beraten. Besonders sollte man die Folgeschäden und Langzeitschäden im Auge haben, weshalb meistens Schadensersatzforderungen sehr hoch angesetzt werden müssen. |
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