Ob sie aus einem Behandlungsfehler heraus Regressansprüche stellen können und sich eine Klage überhaupt lohnt kann Ihnen ein Fachanwalt für Medizinrecht erklären. Er wird hierbei die Anspruchsgrundlage klären, da nicht für alle Behandlungsfehler, insbesondere wenn diese fahrlässig geschehen sind, Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt oder einem Krankenhaus geltend gemacht werden können. |
Ob und inwiefern sich aus einem Behandlungsfehler eine Anspruchsgrundlage ergibt muss immer ein qualifizierter Fachanwalt für das medizinische Recht abklären, bevor er mit den Forderungen an den behandelnden Arzt herantritt. Häufig muss man auch nicht vor Gericht klagen, da bei einer eindeutigen Sachlage der behandelnde Arzt bzw. die Klinik bzw. deren Versicherung einem Vergleich zustimmen. |
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