Selbstverständlich hat jeder Patient bei einem Behandlungsfehler Ansprüche gegen den behandelnden Arzt hinsichtlich der entstandenen Schäden und vor allen Dingen auch hinsichtlich der Folgeschäden. Gerade bei Geburtsfehlern, die leider überproportional häufig vorkommen, sind derartige Folgeschäden für das Kind sowie weitere finanzielle Belastungen für die Eltern nicht ausgeschlossen, weshalb man unbedingt seine Ansprüche gegenüber dem Arzt oder der Klinik geltend machen soll. |
Die Ansprüche aus einem ärztlichen Behandlungsfehler können sehr stark differenzieren, je nachdem wie schwerwiegend der Fehler ist und wie schwerwiegend die entsprechenden Folgen für den Patienten sind. Ein guter Fachanwalt für Medizinrecht kennt sich auf diesem Gebiet bestens aus und kann Ihnen schon beim ersten Beratungsgespräch nach Durchsicht der Unterlagen erste Kennzahlen nennen, inwieweit der Arzt regresspflichtig ist. |
MedizinFachanwalt für Menschen, die durch Ärztepfusch zu Schaden gekommen sind. Kompetent und Erfolgreich. Behandlungsfehler Ansprüche |
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