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Der ärztliche Behandlungsfehler kann sich auf vielerlei Arten bemerkbar machen: Vielleicht fühlt sich Ihre neue Knieprothese nicht so an wie erwartet, oder Sie leiden postoperativ unter den Folgen einer starken Infektion. Vielleicht haben Sie auch intravenös Kontrastmittel erhalten, obwohl Sie dagegen allergisch sind. Oder man hat Ihnen über Tage hinweg Medikamente in der falschen Dosierung verabreicht. Was auch immer Ihnen widerfahren ist: Bei einem Ärztefehler müssen Sie nicht tatenlos bleiben.
Laut Behandlungsvertrag muss Ihr Arzt während Ihrer Behandlung diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt seines Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden – und zwar nach dem Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung. Diese Maßnahmen definieren sich als sogenannter Facharztstandard.
Der Facharztstandard setzt voraus, dass der Sie behandelnde Arzt das Wissen und Können eines durchschnittlich befähigten Facharztes besitzen muss, um sie facharztstandardgerecht behandeln zu können. Dafür ist nicht zwingendermaßen die formelle Ernennung zum Facharzt notwendig. Es genügt, wenn der behandelnde Arzt in Weiterbildung die erforderlichen Maßnahmen praktisch und theoretisch beherrscht. Beherrscht er diese nicht und ist er auch kein Facharzt, dann ist er dazu verpflichtet auf einen zu verweisen oder einen hinzuzuziehen.
Ein Abweichen davon begründet den Behandlungsfehler, umgangssprachlich auch „Ärztepfusch“ genannt.
Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers oder vom sogenannten „Ärztepfusch“ geworden sind, trifft es Sie immer schwer – nicht nur gesundheitlich, sondern auch auf der Vertrauensebene. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie sich einen Rechtsbeistand suchen, auf den Sie sich verlassen können.
Da das Arzthaftungsrecht mit seinen medizinischen Diagnosen, Fachtermini und Dokumentations-Eigenarten ein hochkomplexes Fachgebiet ist, empfiehlt sich die Wahl eines qualifizierten Rechtsbeistands, der mit dieser Komplexität vertraut ist.
Ich als Fachanwalt für Medizinrecht garantiere Ihnen, dass ich Sie, juristisch wie auch medizinisch, nach aktuell bestem Wissen vertreten werde. Lege artis, wie die Ärzte sagen – nach allen Regeln der Kunst. Um Ihren Rechtsanspruch zum Erfolg zu führen.
…bin ich als Fachanwalt für Medizinrecht für Sie da – individuell, persönlich, kompetent. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
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