"Ich vertrete Menschen,
die durch Ärztepfusch zu
Schaden gekommen sind"

Bernd Podlech-Trappmann
Fachanwalt für Medizinrecht

Über 30 Jahre Erfahrung als Fachanwalt Schnelle Kontaktaufnahme Zahlreiche Erfolge 02302 6795 Facebook Logo, Link zur Facebook Seite Medizinrecht.Fachanwalt
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Das Patientenrecht – auch Ihr Recht

Was Sie als Patient erwarten dürfen

Das Patientenrecht umfasst eine Reihe von Gesetzen, die Ihre Rechte und Pflichten als Patient während eines Behandlungsverhältnisses festlegen. Es trat am 26. Februar 2013 als Patientenrechtegesetz in Kraft und ist seitdem die Grundlage, auf die Sie sich als Patient berufen können, wenn Sie Ihr Recht gegenüber einem Sie behandelnden Arzt oder einem Angehörigen eines anderen Heilberufs einfordern möchten.

Zu Ihren Rechten als Patient zählen unter anderem:

  • Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte
  • Recht auf verständliche Aufklärung über Chancen und Risiken Ihrer Behandlung
  • Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Recht auf vertrauliche Behandlung (Verschwiegenheitspflicht)
  • Recht auf wirtschaftliche Aufklärung über die Kosten Ihrer Behandlung
  • Recht auf Dokumentation Ihrer Behandlung
  • Recht auf Behandlung nach allgemein anerkanntem Facharztstandard
  • usw.

Manchmal kommt es dennoch vor, dass eines oder mehrere dieser Rechte missachtet werden. Dem sind Sie als Patient jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Ich als Fachanwalt für Medizinrecht bin zugleich auch Fachanwalt für Patientenrecht – und unterstütze Sie bei allen rechtlichen Belangen mit meiner fachkundigen Expertise.

Lege artis – nach allen Regeln der Kunst

Laut Patientenrechtegesetz haben Sie ein Recht auf Behandlung nach allgemein anerkannten medizinischen Standards. Doch was genau bedeutet das?

Es bedeutet, dass der behandelnde Arzt Sie nach dem jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und ärztlichen Erfahrungen behandeln muss, die sich in der praktischen Erprobung und im Einsatz zur Erreichung des zuvor festgelegten ärztlichen Behandlungsziels bewährt haben. Zusammengefasst: Was gut ist und sich bewährt hat, soll er auch Ihnen angedeihen.

Das Behandlungsziel wird im sogenannten Behandlungsvertrag festgelegt. Mit dem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt zwar nicht die Heilung oder den Erfolg, den Patienten zu heilen, aber er schuldet eine fachgerechte Behandlung. Und zwar mit dem Ziel der Genesung des Patienten – oder der Verbesserung seiner Beschwerden. Verstößt der Arzt gegen seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und behandelt er Sie als Patienten nicht lege artis – nach allen Regeln der Kunst – so können Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz von Ihm verlangen.

Schadensersatz – worauf Sie sich
beim Patientenrecht verlassen können

Werden Ihre Rechte als Patient nicht gewahrt, steht Ihnen ein Anspruch auf Kompensation zu – und zwar bezogen auf alle immateriellen und materiellen Schäden in Vergangenheit und Zukunft. Es ist daher unerlässlich, dass Sie sich zeitnah einen geeigneten Rechtsbeistand suchen. Also warten Sie nicht. Nehmen Sie sofort Kontakt auf.

Als langjähriger Fachanwalt für Medizinrecht bin ich Experte im Bereich Patientenrecht. Ich kenne die Fallstricke und Stellhebel der modernen Medizin und verhelfe daher auch Ihrem Wunsch nach Gerechtigkeit zum Erfolg.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Hier geht es zu den Kernkompetenzen ärztlicher Behandlungsfehler und Geburtsschäden.


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