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Ein Geburtsschaden ist das Schlimmste, was Ihrer Familie zustoßen kann. Mit lebenslangen Folgen für Kind, Eltern und sämtlichen Angehörigen hinterlässt er einen tiefen Einschnitt im Leben aller Beteiligten – mit Folgen, die sich über alle Lebensbereiche erstrecken.
Umso wichtiger ist daher, eine entsprechende Kompensation von Seiten des Schädigers zu verlangen. Zwar können Schmerzensgeld und Schadenersatz das Geschehene nicht rückgängig machen, aber sie können die finanziellen Belastungen mindern, die mit dem gravierenden Schadensbild einhergehen.
Das Geburtsschadenrecht behandelt ärztliche Behandlungsfehler, die im Rahmen der Kinderwunschbehandlung auftreten können. Und zwar im Bereich der Schwangerschaftsvorsorge, der pränatalen Diagnostik und während der Entbindung.
Zu den möglichen Behandlungsfehlern zählen intraoperative Komplikationen bei der Mutter wie eine Uterusruptur oder das HELLP-Syndrom, und schwere Schädigungen des Kindes, wie sie durch eine unbemerkte Rhesus-Inkompatibilität hervorgerufen werden können.
Immer beherbergt der Geburtsschaden eine ungeahnte Folgenschwere: So sind Geschädigte oft nur vermindert oder gar nicht erwerbsfähig – sei es aus gesundheitlichen Gründen, oder weil die Pflege des geschädigten Neugeborenen ihnen alles abverlangt. Einige Geburtsschäden, wie der frühkindliche Hirnschaden, führen mitunter sogar zu schweren lebenslangen Beeinträchtigungen, welche nicht zuletzt auch in häuslichen Umbaumaßnahmen und weiteren Haushaltsführungsschäden enden.
Bei allen immateriellen und materiellen Schäden darf zudem die immense psychologische Belastung nicht außer Acht gelassen werden, die mit einem Geburtsschaden einhergeht. Diese ist im Vorfeld nur schwer erfahrbar und offenbart sich erst mit der Zeit in voller Schwere. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie von Ihrem Geburtsschadenrecht Gebrauch machen.
Wenn Ihrem behandelnden Arzt oder dem medizinischen Fachpersonal ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, der zu Schäden an Kind, Mutter und Familie geführt hat, müssen Sie einen Rechtsbeistand auswählen, der sich mit den Besonderheiten des Geburtsschadenrechts auskennt.
Ich als Fachanwalt für Medizinrecht bin Spezialist auf diesem Fachgebiet. Ich kenne nicht nur die Besonderheiten des Schadenersatzrechts, sondern auch die entsprechenden Stellhebel im Medizin- und Versicherungsrecht. Des Weiteren bin ich aktiver Unterstützer des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. – einer Elternselbsthilfevereinigung mit Sitz in Dortmund.
Ich habe langjährige Erfahrung im Umgang mit medizinischen Dokumentationen und Befunden und kenne die Gepflogenheiten des Krankenhausalltags. Zusammen mit meinen Erfahrungen aus drei Jahrzehnten Tätigkeit als Rechtsanwalt biete ich Ihnen die optimale Unterstützung. Und verhelfe auch Ihrem Anspruch auf Recht zum Erfolg – damit Sie und Ihre Familie finanziell abgesichert sind.
Im Falle eines Geburtsschadens stehen Ihnen nach rechtlicher Prüfung Ihres Anspruchs je nach Schaden unterschiedliche Kompensationen zu:
…bin ich als Fachanwalt für Medizinrecht für Sie da. Ich vertrete Sie und Ihre Familie – individuell, persönlich, kompetent. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
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