Sie sind auf der Suche nach anwaltlichem Rat oder benötigen juristische Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt mit meiner Rechtsanwaltskanzlei auf.
Für schnelle Hilfe rufen Sie direkt an. Telefon: 02302 6795
Auf das Zivilrecht als Bestandteil des Privatrechts wird sich berufen, wenn Angelegenheiten zwischen juristischen oder natürlichen Personen rechtlich geregelt werden müssen.
Wenn Sie also Unterstützung benötigen, weil ein Kunde oder Nachbar Ihnen Unrecht tut, ist das Zivilrecht die entsprechende Grundlage.
Als Anwalt für Zivilrecht unterstütze ich Sie schwerpunktmäßig im Schuldrecht bei Mahn- und Klageverfahren – deutschlandweit. Mit Ausnahme der Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber? Hier regelt das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber – auf Grundlage des Arbeitsvertrags.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen sichere Rückendeckung bei:
Das Strafrecht setzt sich aus den Rechtsnormen des materiellen Strafrechts, des formellen Strafrechts sowie des Strafprozessrechts zusammen. Es bildet die Grundlage, auf die sich Strafverteidigung, Anklage und Gerichtsbarkeit in einem Strafprozess berufen.
Als Anwalt für Strafrecht vertrete ich Sie als Wahl- oder auch als Pflichtverteidiger und biete Ihnen:
Das Bußgeldverfahren ermöglicht dem Staat, leichte, aber tagtäglich auftretende Ordnungswidrigkeiten auf einfachem und unbürokratischem Wege zu ahnden. Das entlastet Behörden und sorgt für einen den Tatbestand angemessenen Verwaltungsaufwand.
Manchmal kommt es jedoch vor, dass ein Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nicht rechtmäßig ist. In solchen Fällen bin ich Ihre rechtliche Unterstützung. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie, wenn Ihnen Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen fragwürdig vorkommen.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse natürlicher Personen innerhalb von Ehen, Lebenspartnerschaften und Verwandtschaften – einschließlich der damit verbundenen Verpflichtungen. Des Weiteren ist es die gesetzliche Grundlage in der Betreuung, Vormundschaft und Pflege.
Als Anwalt für Familienrecht mit dem Schwerpunkt Scheidungsrecht vertrete ich Sie bei:
Das Sozialrecht soll dafür sorgen, dass Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen Sie im Notfall absichern – sei es bei einer schweren Krankheit, einer eintretenden Pflegebedürftigkeit oder bei plötzlicher Arbeitslosigkeit.
Manchmal weigern sich gewisse Institutionen jedoch, ihren im Sozialrecht verankerten Pflichten nachzukommen. In solchen Fällen bin ich Ihr Ansprechpartner.
Als Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie bei:
Sie sind auf der Suche nach anwaltlichem Rat oder benötigen juristische Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt mit meiner Rechtsanwaltskanzlei auf.
Für schnelle Hilfe rufen Sie direkt an. Telefon: 02302 6795
Sie sind auf der Suche nach anwaltlichem Rat oder benötigen juristische Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt mit meiner Rechtsanwaltskanzlei auf.
Für schnelle Hilfe rufen Sie direkt an. Telefon: 02302 6795